ÃØÉ«´«Ã½

Magazin
Energie-Lexikon
Innovationsausschreibung

Innovationsausschreibung

Aktualisiert:
31.07.2025
Lesezeit:
2 Minuten

Innovationsausschreibungen sind ein Förderinstrument im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bundesnetzagentur richtet sie zweimal im Jahr aus – jeweils am 1. Mai und am 1. September. Gefördert werden Projekte, die Strom aus erneuerbaren Energien mit Speichertechnologie kombinieren. Diese sogenannten „Kombikraftwerke“ sollen das entlasten und flexibler machen.

Wie funktioniert die Förderung?

Bis Ende 2022 wurde noch eine fixe Einspeisevergütung vergeben, unabhängig vom Marktpreis des Stroms. Mit der Umstellung auf das aktuelle Modell sollen Investitionen stärker am Markt ausgerichtet werden. Deshalb wird bei Innovationsausschreibungen auf eine sogenannte „gleitende Marktprämie“ geboten. Sie gleicht die Differenz zwischen dem gebotenen Preis und dem tatsächlichen Börsenwert aus – allerdings nur, wenn der Marktwert niedriger liegt. Liegt er darüber, fällt die Prämie aus. Auch wenn der Börsenwert über dem gebotenen Preis liegt, gibt es keine zusätzliche Förderung.

Was genau wird gefördert?

Förderfähig sind sogenannte Anlagenkombinationen. Das sind Projekte, die mindestens eine erneuerbare Energiequelle – zum Beispiel Photovoltaik oder Windkraft – mit einem Speicher kombinieren. Strom aus dem Netz, sogenannter „Graustrom“, darf nicht verwendet werden. Seit 2021 werden sogenannte „besondere Solaranlagen“ bevorzugt gefördert. Das sind PV-Anlagen, die eine Doppelnutzung von Flächen ermöglichen, zum Beispiel auf Parkplätzen, Gewässern oder in der Landwirtschaft.

Außerdem müssen Anlagen diese Voraussetzungen erfüllen, um teilnahmeberechtigt zu sein:

  • Die Gebotsmenge muss mindestens ein Megawatt betragen.
  • Alle Anlagenteile müssen an einem gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt einspeisen.
  • Batteriespeicher dürfen nur Strom aus der eigenen EE-Anlage laden.
  • In Betrieb genommen werden dürfen die Anlagen erst nach dem Gebotstermin.

Was bringt das für PV und Speicher?

Für Betreiber von großen Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher kann es sich finanziell auszahlen, an Innovationsausschreibungen teilzunehmen. Denn durch die Kombination mit einem Speicher lässt sich Strom gezielter einspeisen, etwa dann, wenn die Nachfrage hoch und der Börsenpreis attraktiv ist. Umgekehrt kann bei niedrigen Preisen der Speicher gefüllt werden. So entstehen zusätzliche Erlöse im Vergleich zur klassischen Direktvermarktung ohne Speicher.

Auch das Stromnetz profitiert von der Förderung von Kombikraftwerken: Sie helfen, Lastspitzen abzufangen und die Einspeisung gleichmäßiger zu verteilen. Das entlastet die Netzinfrastruktur – und kann langfristig Kosten für den Netzausbau senken.

War dieser Artikel hilfreich?
12 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Hier können Sie den Artikel teilen: