Die alte Ölheizung verbraucht zu viel, die Gasheizung wird zum Kostenrisiko – und jetzt? Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, steht vor vielen Fragen: Welche Heizung ist die richtige? Was kostet das alles? Und vor allem: Wie viel Förderung gibt es vom Staat?
Die gute Nachricht: Der Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme wird 2025 großzügig gefördert. Bis zu 70 % der Kosten können als Zuschuss fließen – das sind bei einer durchschnittlichen Heizung mehrere Tausend Euro Ersparnis.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die ±á±ð¾±³ú³Ü²Ô²µ²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ zuständig. Bis Ende 2023 war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zentrale Anlaufstelle. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft auch Heizungsgesetz genannt, wurde diese Zuständigkeit zur KfW verlagert.
Das BAFA ist aber nicht komplett aus der Förderung ausgestiegen. Die Behörde fördert weiterhin:
Die neue Zuständigkeitsverteilung soll vor allem für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Die KfW bündelt nun alle Förderungen rund um den Heizungstausch in einem Programm: dem KfW-Programm 458. Dort können Hausbesitzer Zuschüsse beantragen und bei Bedarf auch zinsgünstige Kredite aus dem KfW-Programm 358/359 kombinieren.
Die ±á±ð¾±³ú³Ü²Ô²µ²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ hat in den letzten Jahren mehrere grundlegende Änderungen durchlaufen. Wer 2020, 2021, 2022 oder 2023 einen Antrag gestellt hat, kennt noch das alte System – seit 2024 gelten neue Regeln.
Bis Anfang 2021 lief die ±á±ð¾±³ú³Ü²Ô²µ²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ über das Marktanreizprogramm (MAP) beim BAFA. Die Fördersätze lagen zwischen 20 % und 45 %, je nach Heizungstyp. °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ðn wurden mit bis zu 35 % gefördert, beim Austausch einer Ölheizung gab es zusätzlich 10 % Bonus.
Im Januar 2021 startete die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das BAFA förderte Einzelmaßnahmen, die KfW finanzierte umfassende Sanierungen. Die Fördersätze stiegen auf bis zu 40 % für °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ðn und 45 % beim Austausch einer Ölheizung.
Allerdings wurde die Förderung zwischenzeitlich im August 2022 kurz gestoppt, weil das Budget erschöpft war. Nach einigen Wochen lief sie wieder an – mit Kürzungen bei den Fördersätzen.
Die Fördersätze wurden teilweise reduziert, und die förderfähigen Kosten wurden gedeckelt. Gleichzeitig stieg die Nachfrage stark an.
Mit dem Start des neuen Heizungsgesetzes im Januar 2024 wechselte die Zuständigkeit komplett zur KfW. Die Fördersätze wurden neu strukturiert: Statt fixer Prozentsätze gibt es nun ein Bonussystem. Damit sind jetzt bis zu 70 % Förderung möglich – mehr als je zuvor.
Auch im Jahr 2025 gibt es keine grundlegenden Änderungen. Die Förderung lief auch unter vorläufiger Haushaltsführung weiter. Die politischen Unsicherheiten sind mit Inkrafttreten des neuen Haushaltsgesetzes am 2. Oktober 2025 ausgeräumt.
Die KfW fördert im Jahr 2025 eine breite Palette klimafreundlicher Heizungen. Grundvoraussetzung: Die neue Heizung muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen – so verlangt es das Gebäudeenergiegesetz.
Förderfähig sind:
Reine Gasheizungen ohne erneuerbare Komponente sind nicht förderfähig, ebenso wenig wie Ölheizungen. Eine Ausnahme bilden wasserstofffähige Gasheizungen (H2-ready) – hier werden die Investitionsmehrkosten für die spätere Umrüstung gefördert.
Das BAFA stellt eine Liste aller förderfähigen Anlagen bereit, die regelmäßig aktualisiert wird. Diese Liste ist verbindlich: Nur dort aufgeführte Geräte bekommen Förderung.
Die Förderhöhe setzt sich 2025 aus mehreren Komponenten zusammen und kann zwischen 30 % und 70 % der förderfähigen Kosten betragen. Anders als früher gibt es keine festen Prozentsätze mehr für einzelne Heizungstypen, sondern ein flexibles Bonussystem.
Die Förderkomponenten im Detail:
Grundförderung: 30 %
Gilt für alle klimafreundlichen Heizungen, unabhängig vom Typ.
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %
Voraussetzung: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Bis Ende 2028 gibt es die vollen 20 %, danach sinkt der Bonus alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte.
Einkommensbonus: +30 %
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 €. Nur für selbst nutzende Eigentümer, nicht für Vermieter.
Effizienzbonus: +5 %
Bei besonders effizienten °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ðn – etwa mit natürlichem Kältemittel (Propan) oder der Wärmequelle Erdreich oder Wasser.
Finden Sie mit unserem Förderrechner in wenigen Schritten heraus, mit wie viel Förderung Sie rechnen können:
Emissionsminderungszuschlag: +2.500 € pauschal
Nur für Biomasse-Heizungen, wenn die Staubemissionen um mindestens 80 % reduziert werden.
Alle Boni lassen sich kombinieren, allerdings ist die Gesamtförderung auf 70 % gedeckelt. Die förderfähigen Kosten sind ebenfalls begrenzt: maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten.
Bei der maximalen Förderung von 70 % auf 30.000 € ergibt sich ein Höchstbetrag von 21.000 €. Zusammen mit dem Emissionsminderungszuschlag können es bei Pelletheizungen bis zu 23.500 € werden.
Der Antrag auf ±á±ð¾±³ú³Ü²Ô²µ²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ erfolgt ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal. Papieranträge oder PDF-Formulare zum Ausdrucken gibt es nicht mehr – alles läuft digital ab.
Der Antragsprozess in 6 Schritten:
1. Registrierung im KfW-Zuschussportal
Persönliches Konto anlegen und Antrag für Programm 458 starten.
2. Antragsformular ausfüllen
Angaben zu Gebäude, alter und neuer Heizung, geplanten Kosten und gewünschten Boni machen.
3. Unterlagen hochladen
Kostenvoranschlag des Fachbetriebs und Bestätigung zum Antrag (BzA) bereitstellen. Bei Einkommensbonus: Einkommenssteuerbescheide der letzten Jahre.
4. Bewilligung abwarten
Die KfW prüft den Antrag und schickt dann den Zuwendungsbescheid mit genauer Förderhöhe.
5. Auftrag erteilen und Installation
Erst nach Bewilligung darf der Vertrag unterschrieben werden! Nach Installation alle Rechnungen und Nachweise sammeln.
6. Verwendungsnachweis einreichen
Innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss: Bestätigung nach Durchführung (BnD), Rechnungen, Zahlungsnachweise und Fotos hochladen. Auszahlung erfolgt 2 bis 4 Wochen später.
Die Antragstellung erfordert mehrere Dokumente, die sorgfältig vorbereitet werden sollten. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung.
Für die Antragstellung benötigt:
Nach Abschluss der Arbeiten zusätzlich:
All diese Unterlagen werden digital im KfW-Portal hochgeladen. Die Dateien sollten gut lesbar und nicht zu groß sein – die KfW empfiehlt PDF-Format mit maximal 10 MB pro Dokument.
Die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber mit etwa 4 bis 8 Wochen sollte gerechnet werden. In Stoßzeiten – etwa zu Jahresbeginn – kann es auch länger dauern. Erfahrungen zeigen, dass der Antrag manchmal aber sogar am selben Tag noch bewilligt wird.
Die KfW bearbeitet Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Wer seinen Antrag vollständig und korrekt einreicht, beschleunigt die Bearbeitung deutlich. Fehlende Unterlagen oder unklare Angaben führen zu Rückfragen, die die Bearbeitungszeit verlängern.
Einen aktuellen Bearbeitungsstand kann man über das KfW-Portal abfragen – dort wird angezeigt, in welcher Phase sich der Antrag gerade befindet.
Typische Zeitrahmen:
Wer merkt, dass der Zeitrahmen nicht ausreicht – etwa weil Lieferengpässe auftreten oder der Winter eine Pause erzwingt –, kann eine Fristverlängerung beantragen. Die KfW gewährt solche Verlängerungen meist unkompliziert, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen.
Eine Ablehnung des Antrags kann verschiedene Gründe haben, lässt sich aber oft vermeiden oder korrigieren.
Häufigste Ablehnungsgründe:
Bei einer Ablehnung verschickt die KfW einen Ablehnungsbescheid mit Begründung. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden, wenn die Ablehnung aus formalen Gründen erfolgte oder ein offensichtlicher Fehler vorliegt.
Inhaltliche Ablehnungen – etwa weil die technischen Anforderungen nicht erfüllt sind – lassen sich meist nicht korrigieren. Oft ist es sinnvoller, einen neuen Antrag zu stellen, nachdem die Mängel behoben wurden. Wichtig: Das geht nur, solange noch kein Vertrag unterschrieben wurde.
Um Ablehnungen zu vermeiden, sollte vor der Antragstellung genau geprüft werden, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Gut zu wissen:
ÃØÉ«´«Ã½ hilft Ihnen beim Förderantrag. Unser Förderteam führt ÃØÉ«´«Ã½ Kunden telefonisch live durch den gesamten Antragsprozess und beantwortet jederzeit Fragen.
Mehr Informationen finden Sie auch hier: Förderung beantragen
Ja, die Kombination von KfW-Zuschuss und KfW-Kredit ist ausdrücklich möglich und sogar erwünscht. Die KfW bietet neben dem Zuschuss aus Programm 458 auch den Ergänzungskredit aus Programm 358/359 an.
Dieser Ergänzungskredit richtet sich an Hausbesitzer, die die Kosten für die neue Heizung nicht komplett vorstrecken können oder möchten.
Eckdaten zum Ergänzungskredit:
Ein Beispiel: Wer eine °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ð für 30.000 € einbauen lässt und 21.000 € Zuschuss bekommt, kann die verbleibenden 9.000 € mit dem Ergänzungskredit finanzieren.
Wichtige Einschränkungen bei Kombinationen:
Die Kombination mit der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG ist nicht möglich. Wer sich für den KfW-Zuschuss entscheidet, kann nicht zusätzlich die Steuerermäßigung nutzen. In den meisten Fällen ist der KfW-Zuschuss deutlich attraktiver, weil die Fördersätze höher sind. Mehr dazu weiter unten.
Ja, viele Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke bieten eigene Förderprogramme an, die mit der °´Ú°Â-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ kombiniert werden können.
Beispiele für regionale Programme:
Stadtwerke bieten manchmal Boni für Kunden, die auf klimafreundliche Heizungen umsteigen – etwa Direktzuschüsse, vergünstigte Stromtarife für °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ðn oder kostenlose Beratung. Solche Angebote ändern sich häufig, deshalb lohnt sich eine Nachfrage beim örtlichen Versorger.
Wichtig bei Kombinationen:
Nicht alle regionalen Programme lassen sich mit der °´Ú°Â-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ kombinieren. Vor der Antragstellung sollte geprüft werden, welche Kombinationen erlaubt sind. Die jeweiligen Förderstellen geben dazu Auskunft.
Nein, die °´Ú°Â-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ und die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c Einkommensteuergesetz schließen sich gegenseitig aus. Hausbesitzer müssen sich für einen Weg entscheiden.
Die steuerliche Förderung erlaubt es, 20 % der Kosten für energetische Sanierungen über drei Jahre von der Steuerschuld abzuziehen – maximal 40.000 € bei Investitionen von 200.000 €.
Vergleich: °´Ú°Â-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ vs. Steuerförderung
Bei einer °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ð für 30.000 €:
Die °´Ú°Â-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ ist also mehr als dreimal so hoch. Die Steuerförderung lohnt sich nur in Ausnahmefällen – etwa, wenn aus irgendeinem Grund keine °´Ú°Â-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ möglich ist.
Wichtig: Einmal gewählt, ist die Entscheidung bindend. Wer die °´Ú°Â-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ beantragt hat, darf die Kosten nicht zusätzlich steuerlich absetzen. Die KfW meldet die Förderung an die Finanzbehörden.
Allerdings ist die Förderung selbst steuerfrei – der Zuschuss muss nicht als Einkommen versteuert werden.
Die technischen Anforderungen sind streng und müssen exakt eingehalten werden, sonst gibt es keine Förderung. Sie variieren je nach Heizungstyp.
Für alle Heizungen gilt: Das Gerät muss auf der offiziellen BAFA-Liste förderfähiger Anlagen stehen. Außerdem ist eine Fachunternehmererklärung Pflicht – der Heizungsbauer muss bestätigen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Zudem darf die neue Heizung nicht selbst installiert werden.
Der hydraulische Abgleich ist eine der wichtigsten technischen Anforderungen und bei fast allen geförderten Heizungen Pflicht. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Auszahlung.
Beim hydraulischen Abgleich wird das Heizsystem so eingestellt, dass alle Heizkörper genau die Wärmemenge bekommen, die sie brauchen. In vielen Altbauten ist das nicht der Fall: Manche Räume werden zu warm, andere zu kalt, weil die Wasserverteilung im Heizkreis ungleichmäßig ist.
Der Prozess:
Dieses Protokoll muss beim Verwendungsnachweis hochgeladen werden. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich liegen bei etwa 500 bis 1.000 €, je nach Größe des Gebäudes. Diese Kosten sind Teil der förderfähigen Gesamtkosten und werden somit auch bezuschusst.
Manchmal wird der hydraulische Abgleich mit dem Austausch von Thermostatventilen oder der Heizungspumpe kombiniert. Auch diese Maßnahmen sind förderfähig und sollten im Angebot des Fachbetriebs aufgeführt sein.
Die BAFA-Förderung – beziehungsweise heute die °´Ú°Â-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ – ist für Altbauten nicht nur möglich, sondern dort sogar der Regelfall. Neubauten werden deutlich zurückhaltender gefördert, weil dort bereits hohe energetische Standards gelten.
In Bestandsgebäuden, also Häusern, die vor mehr als 5 Jahren gebaut wurden, greift die volle Förderung. Hier können Hausbesitzer alle Boni nutzen: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus.
Besonders attraktiv ist die Förderung beim Austausch sehr alter Heizungen. Wer eine 20 oder 30 Jahre alte Ölheizung austauscht, profitiert vom Klimageschwindigkeitsbonus und kann bis zu 70 % Zuschuss erhalten.
Besonderheiten bei °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ðn in Altbauten:
°Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ðn arbeiten am effizientesten mit Flächenheizungen wie Fußbodenheizung. In Altbauten mit alten Heizkörpern sind oft höhere Vorlauftemperaturen nötig, was die Effizienz senkt. Trotzdem sind moderne °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ðn heute so leistungsfähig, dass sie auch in vielen Altbauten wirtschaftlich laufen. Gegebenenfalls müssen die Heizkörper vergrößert oder die Dämmung verbessert werden – beides kann über separate BAFA-Programme gefördert werden.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regeln. Grundsätzlich ist die Förderung auch hier möglich, aber alle Maßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Wichtig: Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen laut Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden (Austauschpflicht). Es gibt Ausnahmen für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, aber viele Hausbesitzer sind dadurch ohnehin zum Handeln gezwungen.
Bei Mehrfamilienhäusern gelten besondere Regeln, weil die Förderhöhe von der Anzahl der Wohneinheiten abhängt. Grundsätzlich ist die Förderung auch hier möglich und lohnenswert.
Staffelung der förderfähigen Kosten:
Ein Beispiel: In einem Vierfamilienhaus können maximal 75.000 € förderfähig sein (30.000 € + 3 x 15.000 €). Bei 70 % Förderung wären das bis zu 52.500 € Zuschuss.
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Bei einer WEG stellt meist die Verwaltung oder ein beauftragter Vertreter den Antrag.
Wichtig: Alle Eigentümer müssen dem Vorhaben zustimmen.
Einschränkungen für Vermieter:
Vermieter profitieren nicht von allen Boni. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind nur für selbst nutzende Eigentümer gedacht. Vermieter bekommen also maximal 35 % (Grundförderung 30 % plus Effizienzbonus 5 %).
Nach dem Heizungstausch dürfen Vermieter die Miete erhöhen – allerdings nur begrenzt. Die energetische Modernisierung erlaubt eine Mieterhöhung von maximal 0,50 € pro Quadratmeter und Monat. Die erhaltene Förderung muss dabei von den Modernisierungskosten abgezogen werden.
Gewerbeimmobilien sind nur eingeschränkt förderfähig. Die °´Ú°Â-¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ nach Programm 458 richtet sich in erster Linie an Wohngebäude.
Wann ist eine Förderung für Gewerbeimmobilien möglich?
Gewerblich genutzte Flächen fallen nur dann unter die Förderung, wenn sie in einem Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung liegen. Ein Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen und einem Gewerbe im Erdgeschoss gilt als Wohngebäude, solange mehr als 50 % der Fläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
In diesem Fall wird die Förderung anteilig auf die Wohnfläche bezogen. Wenn 20 % des Gebäudes gewerblich genutzt sind, werden nur 80 % der Heizungskosten gefördert.
Alternative für reine Gewerbeimmobilien:
Reine Gewerbeimmobilien – also Bürogebäude, Produktionshallen oder Geschäfte ohne Wohnanteil – fallen nicht unter das KfW-Programm 458. Für solche Gebäude gibt es andere Förderwege, etwa über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Bei gemischt genutzten Gebäuden ist eine saubere Trennung wichtig. Die Heizkosten müssen klar aufgeteilt werden, damit die KfW die förderfähige Quote berechnen kann.
Die Zukunft der ±á±ð¾±³ú³Ü²Ô²µ²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ war aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung mit einigen Unsicherheiten behaftet. Mit Inkrafttreten des neuen Haushaltsgesetzes am 2. Oktober 2025 sind diese aber weitestgehend beseitigt.
Aktueller Stand:
Die Förderung läuft unter dem neuen Haushaltsgesetz weiter. Anträge werden normal bearbeitet, Bewilligungen ausgesprochen, Auszahlungen geleistet. Es gibt keine Anzeichen für einen kurzfristigen Stopp.
Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft ab:
Dieser läuft aktuell bis Ende 2028 und sinkt danach alle zwei Jahre um
3 Prozentpunkte:
Wer vom vollen Bonus profitieren möchte, sollte bis 2028 handeln.
Bestandsschutz gilt:
Für bereits bewilligte Anträge gilt Bestandsschutz. Wer eine Zusage von der KfW hat, bekommt sein Geld – auch wenn sich die Regeln später ändern.
Hausbesitzer, die konkret planen, sollten zeitnah handeln. Die aktuellen Konditionen gehören zu den besten, die es je gab.
Bei der Antragstellung passieren immer wieder dieselben Fehler, die zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen. Mit etwas Vorbereitung lassen sie sich alle vermeiden.
Die 7 häufigsten Stolperfallen:
1. Antrag zu spät gestellt
Wer erst den Vertrag unterschreibt und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung komplett. Diese Regel ist absolut strikt – selbst eine mündliche Zusage oder Anzahlung kann schon als Auftragsvergabe gelten.
2. Unvollständige Unterlagen
Fehlende Produktdatenblätter, unleserliche Kostenvoranschläge oder vergessene Einkommensnachweise verzögern die Bearbeitung erheblich. Eine Checkliste hilft.
3. Falsch berechnete Förderhöhen
Manchmal werden die Boni addiert, ohne die 70-%-Deckelung zu beachten. Oder die förderfähigen Kostenobergrenzen werden übersehen (maximal 30.000 € für erste Wohneinheit).
4. Technische Anforderungen nicht erfüllt
Eine °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ð mit JAZ 2,8 statt 3,0 erfüllt die Mindestanforderung nicht. Oder die Schallwerte sind zu hoch. Lösung: Nur Geräte von der BAFA-Liste wählen.
5. Hydraulischer Abgleich vergessen
Ohne das Abgleichsprotokoll gibt es keine Auszahlung – egal wie gut die Heizung sonst funktioniert. Im Angebot explizit aufnehmen lassen.
6. Fristen verpasst
Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss eingereicht werden. Wer das vergisst, riskiert den Verlust der Förderung. Fristen können verlängert werden – das muss aber rechtzeitig beantragt werden!
7. Kostensteigerungen nicht eingeplant
Die Förderung bleibt auf die Antragssumme begrenzt. Wenn die Baukosten von 25.000 € auf 30.000 € steigen, gibt es nur Förderung auf 25.000 €. Puffer einkalkulieren!
Hilfe bei der ±á±ð¾±³ú³Ü²Ô²µ²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ gibt es an vielen Stellen – kostenlos oder gegen Gebühr, je nach Umfang der Unterstützung.
KfW-Hotline
Die KfW bietet eine Hotline an (0800 539 9013, montags bis freitags 8-18 Uhr), die bei formalen Fragen zum Antrag weiterhilft. Es gibt keine individuelle Beratung zur Heizungswahl, aber Auskunft zu Förderbedingungen.
Energieberater
Die professionellen Ansprechpartner für alle technischen und fördertechnischen Fragen. Sie analysieren das Gebäude, empfehlen geeignete Heizsysteme und helfen bei der Antragstellung. Kosten: 500-1.500 €, davon werden bis zu 80 % vom BAFA gefördert (maximal 1.300 €).
Qualifizierte Energieberater findet man über die Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Verbraucherzentralen
Bieten Energieberatung zu besonders günstigen Konditionen oder sogar kostenlos an.
ÃØÉ«´«Ã½
Unterstützt Kunden umfassend bei der Förderung. Das Beratungsteam kennt sich mit allen Förderprogrammen aus, hilft bei der Kalkulation der Zuschüsse und begleitet durch den gesamten Prozess. Gerade bei Kombinationen aus °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ð und Photovoltaikanlage ist diese Expertise wertvoll.
Ja, die ±á±ð¾±³ú³Ü²Ô²µ²õ´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ lohnt sich in den allermeisten Fällen erheblich. Die Zuschüsse können mehrere Tausend Euro ausmachen und die Zeit der Amortisation einer neuen Heizung drastisch verkürzen.
Rechenbeispiel:
Eine Luft-Wasser-°Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ð kostet inklusive Installation etwa 30.000 €. Mit 55 % Förderung (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Effizienzbonus 5 %) beträgt der Zuschuss 16.500 €. Der Eigenanteil sinkt auf 13.500 €.
Gleichzeitig reduzieren sich die Heizkosten deutlich:
Bei diesem Einsparpotenzial hat sich die Investition in etwa 9 Jahren amortisiert.
Ohne Förderung:
Mit 30.000 € Eigenanteil und denselben Einsparungen läge die Amortisationszeit bei über 18 Jahren. Die Förderung halbiert also die Zeit, bis sich die Investition rechnet.
Weitere Vorteile:
Finden Sie hier in einer Minute heraus, ob sich eine °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ð auch für Ihr Haus lohnt:
Nein, eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Der Antrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe an den Handwerker gestellt werden. Wer bereits einen Vertrag unterschrieben oder mit den Bauarbeiten begonnen hat, verliert den Förderanspruch.
Die Bewilligung gilt in der Regel 12 Monate ab Zuwendungsbescheid. Innerhalb dieser Frist muss die Heizung installiert und in Betrieb genommen sein. Eine Verlängerung ist bei nachvollziehbaren Gründen möglich und sollte rechtzeitig beantragt werden.
Nein, die KfW-Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen sind steuerfrei. Sie müssen nicht als Einkommen in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings ist eine Kombination mit der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG nicht möglich.
Die Förderung bleibt auf die im Antrag angegebene Summe begrenzt. Wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden. Deshalb sollte im Kostenvoranschlag ein Puffer eingeplant werden.
Nein, antragsberechtigt sind nur Eigentümer des Gebäudes. Mieter haben keinen direkten Anspruch auf Förderung. Allerdings können sie ihren Vermieter ermutigen, die Heizung zu modernisieren – die Förderung macht das für beide Seiten attraktiv.
Nein, es gibt keine generelle Begrenzung der Antragshäufigkeit. Pro Gebäude und Heizungsanlage kann aber nur einmal Förderung beantragt werden. Wer nach einigen Jahren eine weitere Maßnahme plant – etwa eine zweite Heizung in einem anderen Gebäude –, kann erneut einen Antrag stellen.
Ja, der hydraulische Abgleich ist bei °Âä°ù³¾±ð±è³Ü³¾±è±ðn und vielen anderen geförderten Heizungen verpflichtend. Ohne entsprechendes Protokoll erfolgt keine Auszahlung. Die Kosten dafür sind Teil der förderfähigen Gesamtkosten.