Eine Wallbox bietet bequemes und sicheres Laden zu Hause – doch vor der Inbetriebnahme sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. In Deutschland besteht für viele Ladeeinrichtungen eine Anmelde- oder sogar Genehmigungspflicht. Die Regeln richten sich vor allem nach der Leistung der Wallbox. In diesem Artikel erfahren Sie, was zu beachten ist, ob man die Wallbox selbst anmelden kann und wie man korrekt vorgeht.
In Deutschland muss eine Wallbox aus mehreren Gründen angemeldet werden – überwiegend liegt das an Sicherheitsaspekten. Hier die wichtigsten Punkte:
Durch eine Wallbox fließt für mehrere Stunden durchgehend Strom in hohen Leistungen (z. B. 11 kW oder 22 kW). Um das Stromnetz nicht zu überlasten, müssen Netzbetreiber wissen, wo solche Verbraucher installiert werden. So können sie das lokale Stromnetz entsprechend planen und absichern.
Per Gesetz ist in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt, dass gewisse elektrische Geräte beim Netzbetreiber angemeldet oder gar genehmigt werden müssen. Wallboxen sind elektrische Geräte, die unabhängig von ihrer Leistung angemeldet werden müssen. Eine Genehmigung hängt wiederum von der Leistung der Wallbox ab.
Was ist der Unterschied zwischen Anmeldung und Genehmigung?
Jede Wallbox muss angemeldet werden. Das ist kostenlos und im Grunde nur eine Formalie, die sicherstellt, dass die Wallbox registriert wird.
Bei der Genehmigung werden hingegen alle Gegebenheiten geprüft. Passt etwas nicht, kann der Netzbetreiber die Wallbox ablehnen und Forderungen stellen, die für eine Genehmigung erfüllt werden müssen.
Eine Genehmigung braucht es nur bei Ladestationen über 11 kW. Das kann bis zu 500 Euro kosten – zum Beispiel, wenn Änderungen an der Stromleitung nötig sind. Bei der Genehmigung stellt der Netzbetreiber sicher, dass das lokale Stromnetz die zusätzliche Belastung aushält.
Der Netzbetreiber prüft, ob das Hausanschlussnetz und die Trafostation die zusätzliche Last verkraften. So können vorab schon mögliche Störungen oder Ausfälle ausgeschlossen werden. Nicht nur für einen selbst, sondern auch für Nachbarn.
Wer seine Wallbox anmeldet, sichert sich auch rechtlich ab. Immerhin kann es bei einem späteren Ausbau, Störungen oder Versicherungsfragen relevant sein, dass die Wallbox ordnungsgemäß angemeldet und somit registriert wurde.
Der Elektriker, der die Wallbox installiert, meldet diese in der Regel auch kostenlos an. Er kennt die technischen Daten der Wallbox genau und kann diese oft viel schneller abgeben als man selbst. Auch ÃØÉ«´«Ã½ übernimmt die Anmeldung für die Kunden.
Wer diesen Schritt trotzdem selbst übernehmen möchte, tut das bei seinem Netzbetreiber. Wer der Netzbetreiber ist, steht in der Regel am Stromzähler und auf der Jahresabrechnung. Statt des Firmennamens kann das auch ein 13-stelliger Code sein. Über diesen findet man im oder die seinen Netzbetreiber heraus. Die Anmeldung passiert übrigens noch vor der Wallbox-Installation, damit der Netzbetreiber die Leitung überprüfen kann.
Für die Anmeldung sollte man sich auf jeden Fall folgende Daten bereithalten:
Ein allgemeingültiges Formular zum Wallbox anmelden gibt es übrigens nicht. Jeder Netzbetreiber hat dafür seine eigene Webseite. Um unseren Kunden den Aufwand zu ersparen, kümmern wir uns bei ÃØÉ«´«Ã½ immer um die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber.Â
Eine klassische Strafe muss man nicht zahlen, wenn die Wallbox nicht angemeldet wird. Allerdings könnten durch eventuelle Netzstörungen Kosten entstehen, die der Netzbetreiber vom Wallboxbesitzer zurückverlangen kann. Denn das Risiko von Stromausfällen steigt in Straßen, in denen viele private Ladepunkte installiert sind, von denen aber der Netzbetreiber nichts weiß.
In manchen Fällen kann er aus Sicherheitsaspekten den Besitzern unangemeldeter Wallboxen den Strom abstellen. Wir haben allerdings bisher von keinen solchen Fällen gehört.
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